Diensthaftpflichtversicherung

Spezielle Absicherung im öffentlichen Dienst

Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die sie Dritten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen. Gerade dann, wenn Personen geschädigt oder Vermögensschäden verursacht werden, können schnell hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Auch gegenüber Ihrem Dienstherren können Sie haftpflichtig gemacht werden, wenn Sie diesen schädigen. Eine auf Ihren konkreten Bedarf abgestimmte Diensthaftpflicht übernimmt die Prüfung, Regulierung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadenersatzforderungen.

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