Sterbegeldversicherung
Weil Sie Ihre Angelegenheiten selbst regeln
VORSORGE TREFFEN
Zugegeben, es ist nicht sehr angenehm, sich über seine eigene Endlichkeit Gedanken zu machen. Aber es gehört auch zum Leben, sich mit Fragen wie z. B. „Wie soll meine Beerdigung aussehen?“ und „Wer bezahlt meine Bestattung?“ auseinander zu setzen. Früher war es einfacher: Über 10 Jahre war das Sterbegeld Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Aber bereits seit 1998 wurde die Sterbegeldleistung schrittweise reduziert und ist seit 2004 sogar ersatzlos gestrichen. Das heißt, im Sterbefall haben Hinterbliebene keinen Anspruch auf eine Sterbegeldleistung aus der GKV mehr.
BFD Maklerhaus GmbH
Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 62
15517 Fürstenwalde - Germany
Telefon: +49 (3361) 7755 - 0
Telefax: +49 (3361) 7755 - 33
E-Mail: info@maklerhaus.de